Maskenpflicht und Mindestabstand
Maskenpflicht und Mindestabstand
In allen Behandlungsräumen gilt für unsere Mitarbeiter die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, im Empfangs- und Wartebereich gilt sowohl für Mitarbeiter als auch Patienten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Darüber hinaus wird im Warte- und Empfangsbereich auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern geachtet.